Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Simon Steinbrecher – Foto & Videoproduktion
www.simonsteinbrecher.com
E-Mail: [email protected]§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Simon Steinbrecher (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Fotografie, Videoproduktion, Postproduktion sowie verwandter kreativer Dienstleistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Die vorliegenden AGB gelten vorrangig im unternehmerischen Geschäftsverkehr (B2B). Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.§ 2 Vertragsschluss und Angebote
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Angebotsannahme des Auftraggebers, Auftragsbestätigung per E-Mail oder die Erbringung der vereinbarten Leistung.
Der Auftraggeber ist an seinen Auftrag für die Dauer von 14 Tagen ab Absendung gebunden. Angebote des Auftragnehmers, die auf Basis einer Briefingunterlage oder nach einem Vorgespräch erstellt werden, sind für 30 Tage gültig.
Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (E-Mail genügt). Individuelle Regelungen in Angeboten haben Vorrang vor diesen AGB.§ 3 Leistungsumfang
Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden gesondert beauftragt und vergütet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen durch qualifizierte Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen, sofern dies dem Auftraggeber vorab mitgeteilt wird.
Der Auftragnehmer schuldet bei kreativen Leistungen keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg – insbesondere keine garantierte Reichweite, Verkaufszahlen oder Viralität der erstellten Inhalte.§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Dazu zählen insbesondere Briefings, Texte, Logos sowie technische Zugangsdaten.
Kommt der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht oder verspätet nach, verschieben sich alle vereinbarten Fristen entsprechend. Mehraufwand, der daraus entsteht, wird nach Aufwand zusätzlich berechnet. Verzögerungen begründen keinen Verzug des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass er über alle erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Materialien (z. B. Texte, Bilder, Musik, Logos) verfügt. Er stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Rechte entstehen.
Bei Drehs und Außenaufnahmen sorgt der Auftraggeber grundsätzlich für die notwendigen Genehmigungen (Location, Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen, Drehgenehmigungen, Musiklizenzen), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für fehlende Genehmigungen, sofern er nicht explizit selbst dafür verantwortlich zeichnet.§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zahlungen erfolgen ausschließlich per Überweisung, sofern nicht abweichend vereinbart.
Projektbeginn setzt den Eingang der Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamthonorars voraus. Die Anzahlung ist mit Auftragsbestätigung fällig. Die Schlussrechnung über die verbleibenden 50 % wird nach Leistungserbringung gestellt, spätestens 14 Tage nach dem letzten Produktionstag. Die Zahlungsfrist beträgt jeweils 7 Kalendertage ab Rechnungsdatum.
In begründeten Fällen (z. B. bei Neukunden oder größeren Produktionsbudgets) behält sich der Auftragnehmer vor, eine 100 %ige Vorauszahlung zu verlangen.
Bei laufenden Retainer-Aufträgen erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus, sofern nicht abweichend vereinbart.
Reise-, Übernachtungs- und sonstige Produktionskosten (z. B. Equipmentmiete, Casting, Location-Fees) werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht im Angebot pauschal enthalten. Bei internationalen Produktionen erfolgt die Abrechnung nach gesonderter Vereinbarung.
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen sowie eine Pauschale für Verzugsschäden gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.§ 6 Korrekturschleifen und Änderungswünsche
Im vereinbarten Projektumfang sind zwei Korrekturschleifen je Gewerk enthalten. Eine Korrekturschleife umfasst die Zusammenfassung aller Änderungswünsche des Auftraggebers in einer gebündelten Rückmeldung.
Jede darüber hinausgehende Korrekturschleife wird nach dem vereinbarten Stundensatz oder einem pauschalen Aufpreis, der vorab kommuniziert wird, gesondert berechnet. Sofern im Angebot abweichend geregelt, gelten die dort festgelegten Konditionen vorrangig.
Änderungswünsche, die den ursprünglich vereinbarten Projektumfang wesentlich erweitern (Scope Change), werden als gesonderter Auftrag behandelt und separat angeboten.§ 7 Lieferung und Abnahme
Vereinbarte Liefertermine sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, Richtwerte. Verbindliche Termine bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Lieferverzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, begründen keinen Verzug des Auftragnehmers.
Lieferungen erfolgen in digitaler Form, in der Regel per Download-Link, WeTransfer, Cloud-Übergabe oder einem vergleichbaren Weg, sofern nicht anders vereinbart.
Die gelieferten Endprodukte gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Werktagen nach Zugang der Lieferung schriftlich und begründet Mängel rügt. Wird innerhalb dieser Frist kein Feedback eingereicht oder die Abnahme ohne Begründung verweigert, gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht.§ 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Werke – insbesondere Fotos, Videos, Rohdaten und Konzepte – sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben im geistigen Eigentum des Auftragnehmers.
Nutzungsrechte werden ausschließlich in dem Umfang eingeräumt, wie im jeweiligen Angebot schriftlich festgelegt. Ohne ausdrückliche Vereinbarung werden ausschließlich einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte für den vereinbarten Zweck eingeräumt. Bei werblichen Produktionen gelten Buyouts; die Rechte sind zeitlich, inhaltlich und örtlich beschränkt, sofern nicht abweichend vereinbart.
Es wird unterschieden zwischen einfacher Nutzung – der Auftragnehmer darf die Werke weiterhin selbst oder durch Dritte nutzen – und ausschließlicher Nutzung, bei der nur der Auftraggeber die Werke verwenden darf. Im letzteren Fall erhöhen sich die Buyout-Kosten entsprechend.
Eine Übertragung von Nutzungsrechten auf Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Rohmaterialien (RAW-Dateien, ungeschnittenes Bild- und Tonmaterial, Projektdateien) werden grundsätzlich nicht herausgegeben. Ein Anspruch auf Herausgabe besteht auch bei vollständiger Zahlung nicht automatisch. Eine Ausnahme ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Arbeiten zu Referenzzwecken sowie zur Eigenwerbung in seinem Portfolio, auf seiner Website und in sozialen Medien zu verwenden, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.§ 9 Stornierung und Auftragsrücktritt
Im Fall einer Stornierung durch den Auftraggeber nach Auftragsbestätigung gelten folgende pauschale Storngebühren, bezogen auf den Nettoauftragswert:
Stornierung bis 7 Kalendertage vor Drehbeginn: 30 % des Nettoauftragswertes
Stornierung weniger als 7 Kalendertage vor Drehbeginn: 50 % des Nettoauftragswertes
Stornierung 1 Kalendertag vor oder am Drehtag oder Nichterscheinen des Auftraggebers: 100 % des NettoauftragswertesBereits erbrachte Leistungen (z. B. Konzeption, Planung, Preproduktion) werden unabhängig von der Storngebühr zusätzlich in Rechnung gestellt. Fremdkosten (z. B. Mietequipment, Reisekosten, externe Dienstleister), die zum Zeitpunkt der Stornierung bereits entstanden sind, werden in tatsächlicher Höhe zusätzlich fällig.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt oder in Zahlungsverzug gerät. In diesem Fall behält der Auftragnehmer geleistete Zahlungen und berechnet zusätzlich bereits erbrachte Leistungen.§ 10 Gewährleistung und Haftung
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Bei Mängeln ist der Auftraggeber verpflichtet, diese unverzüglich schriftlich zu rügen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen.
Die Haftung des Auftragnehmers für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, sofern der Auftraggeber regelmäßige Datensicherungen vorgenommen hat.
Die Gesamthaftung des Auftragnehmers ist auf die Höhe des vereinbarten Nettohonorars des jeweiligen Auftrags begrenzt.§ 11 Höhere Gewalt
Der Auftragnehmer haftet nicht für die Nichtrfüllung von Verpflichtungen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, technische Ausfälle oder behördliche Anordnungen. In solchen Fällen verlängern sich vereinbarte Lieferfristen entsprechend. Beide Parteien verpflichten sich zur Schadensminimierung.§ 12 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen – insbesondere Geschäftsdaten, Strategien, Konzepte und Kundendaten – vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.§ 13 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Durchführung des Vertragsverhältnisses und im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung unter www.simonsteinbrecher.com zu entnehmen.§ 14 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.Stand: März 2026
Simon Steinbrecher · Foto & Videoproduktion · www.simonsteinbrecher.com · [email protected]